1.
Urkunden aus den deutschen Ostgebieten (einschließlich der Grafschaft Glatz/Schlesien)
können - sofern dort Unterlagen vorhanden sind - beantragt werden beim:
Standesamt I
in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin
Tel. (0 30) 9 02 07 - 0,
Fax (0 30) 9 02 07 - 2 45
Die Urkunden können in eigener Angelegenheit oder für Verwandte ersten
Grades mit einfachem Brief unter Angabe von genauen Daten und Ort(en) beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 bis 12 Wochen. Die erste Urkunde pro Antrag
kostet 5,00 bis 7,00 €. Jede weitere Ausfertigung kostet die halbe Gebühr.
(Stand: 2007).
2.
Die Beschaffung einer Urkunde aus Polen ist möglich über die:
Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Warschau
(Ambasada Republiki Federalnej Niemiec)
ul. Jazdów 12, 00-467 Warszawa
Tel.: +48 (0) 22 - 58 41 700
Fax: +48 (0) 22 - 58 41 979
oder die regional zuständigen Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Woiwodschaften Niederschlesien und Oppeln zuständig ist das:
Generalkonsulat
Breslau (Konsulat Generalny Niemiec)
ul. Podwale 76, 50-449 Wrocław, POLEN
Tel.: +48 (0) 71 - 377 27 00
Fax.: +48 (0) 71 - 342 41 14
Für den Antrag sind jedoch besondere Formulare erforderlich, die bei der Botschaft
und den Generalkonsulaten erhältlich sind.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die deutsche Botschaft und Generalkonsulate.
Siehe auch: Merkblatt (Stand: März 2007) PDF, 41 kB und Merkblatt (Stand: Januar 2018) PDF, 340 kB
3.
Weiterhin ist die Ausfertigung von Urkunden aus den Kirchenbüchern durch
den zuständigen polnischen Pfarrer möglich.
Die heutigen Standorte der Kirchenbücher und Adressen der polnischen Pfarreien
nennt das Buch „Die Kirchenbücher der Grafschaft Glatz (Schlesien)“ von
Dr. Dieter Pohl.
Die in Polen ausgestellten Urkunden sind in der Regel in polnischer
Sprache (teilweise auch die Ortsnamen nach dem 08. Mai 1945) abgefaßt.
Dipl.-Ing.
Christian Drescher
Mai 2007 und Januar 2018
|