Kultur und Geschichte
der Grafschaft Glatz (Schlesien)
Zur Geschichte des Glatzer Landes
Das Glatzer Land war schon in ältester Zeit bewohnt. Als um Christi Geburt in Schlesien die Wandalen und in Böhmen die Markomannen und Quaden lebten, die miteinander und mit den Römern im Mittelmeerraum Handel trieben, führten bereits Handelswege durch das Glatzer Land, die den böhmisch-mährischen Raum mit Schlesien verbanden.
Gegen Ende des 4. Jh. verließen viele Germanen im Zusammenhang mit der Völkerwanderung ihre Wohnsitze. Als nun slawische Stämme in dieses Land einsickerten und sich hier niederließen, lebten sie neben und mit den zurückgebliebenen Germanen und vermischten sich im Laufe der Zeit mit ihnen, wobei sich die slawischen Sprachen durchsetzten.
Erst im 9. Jh. bildete sich in der Marchebene ein neues Machtzentrum, das sich zum Großmährischen Reich entwickelte, zu dem auch das Glatzer Land und weite Teile Schlesiens gehörten. Wenn sich nicht schon in dieser Zeit der christliche Glaube bis in das Glatzer Land ausbreitete, dann mit Sicherheit 100 Jahre später, als die Premysliden nach dem Zerfall des Großmährischen Reiches in Böhmen ihre Herrschaft ausdehnten und mit dem Fürstenhaus der Slavniks in Konkurrenz gerieten, dem das Glatzer Land gehörte. Beide Fürstenhäuser hatten bereits den christlichen Glauben angenommen. Als Slavnik, der Vater des hl. Adalbert, 981 starb, bestand schon das castellum kladsko, die Burg Glatz, wie der Prager Domdechant Cosmas (1045-1125) in seiner Chronik Böhmens berichtet. Damit ist Glatz der älteste geschichtlich bezeugte Ort Schlesiens. Nachfolger des ersten Bischofs von Prag, Thietmar (973-982), der aus
dem Kloster Corvey kam und von dort die Verehrung des hl. Veit mitbrachte, wurde der hl. Adalbert (982-997). Als er zu den Pruzzen ging, um sie zu missionieren, führte ihn sein Weg durch Glatz, wo er in einer Kirche seines Bisthums, die dem hl. Petrus geweiht war, einem Gottesdienst beiwohnte.
Die Burg Glatz schützte den „Böhmenweg“, eine alte Handelsstraße, die von Prag nach Breslau führte. Am Fuße der Burg entstand eine Ansiedlung, die schon 1114 in einer Urkunde als urbs, als Stadt, bezeichnet wurde. Sie geriet zum dauernden Streitobjekt zwischen Böhmen und Polen, bis der Pfingstfriede zu Glatz 1137 die kriegerischen Auseinandersetzungen beendete und die Zugehörigkeit des Glatzer Landes zu Böhmen festschrieb. Die Stadt und das Umland konnten sich nun weiterentwickeln, wozu der Johanniter-Orden, der sich 1184 in Glatz niederließ, durch die Errichtung eines Hospitals und einer Schule wesentlich beitrug.
Die böhmischen Könige, Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, riefen in der zweiten Hälfte des 13. und der ersten Hälfte des 14. Jh. deutsche Siedler ins Land. Glatz besaß schon 1275 deutsches (Magdeburger) Recht. In dieser Zeit, insbesondere unter dem König Premysl Ottokar II. (1253-1278), erhielt dieses zuvor nur dünn besiedelte Land sein bis heute charakteristisches Gepräge durch die vielen Waldhufendörfer, die sich nicht nur in den Tälern finden, sondern mit ihren Fluren auch an den Berghängen weit hinaufziehen.
Da die damals eingewanderten Adelsfamilien überwiegend aus der Markgrafschaft Meißen, einige auch aus Thüringen, Schlesien und Mähren stammten, werden auch die herbeigerufenen deutschen Siedler von dort gekommen sein. Möglich ist, daß auch Siedler aus Franken quer durch Böhmen in das Glatzer Land gelangt sind.
Ihre Ansiedlung wurde von den Glatzer Burggrafen als Landesverwalter gelenkt, die zu dieser Zeit fast ausnahmslos aus deutschen Adelsgeschlechtern stammten (so Richard von Dame, Heinrich von Apolda, Conrad von Rein, Albert von Pack, Peregrin von Peterswalde, Wolfram von Pannewitz). Sie übergaben den neuankommenden Adelsfamilien Rittersitze zu Lehen nach deutschem Recht, das sie zum Waffendienst verpflichtete, und trugen ihnen auf, den Landesausbau voranzutreiben, also neue Dörfer anzulegen. Für diese Aufgabe gewannen sie Lokatoren (Siedlungsunternehmer), die geeignete Bauern und Handwerker anwarben, diese ins Land führten, den Bauern eine Hufe Land zuteilten und die Rodungsarbeiten leiteten. Die Lokatoren erhielten für ihren risikoreichen unternehmerischen Einsatz drei bis fünf Hufen freien Landes als Eigentum, das auch in weiblicher Linie vererbt werden konnte und mit der Gerichtsbarkeit für das neuangelegte Dorf verbunden war.
Der Erbrichter auf diesem „Richtergut“ hatte dem Grundherren weder Dienste noch Abgaben zu leisten, war also ein Freirichter, der im Kriegsfall wie die Lehensleute zu einer außerordentlichen Steuer, der Berne, herangezogen wurde, die im Glatzer Land in der Gestellung von acht Pferden bestand. Kaiser Karl IV. wandelte dann 1348 diese Steuer in einen jährlich zu zahlenden Richterzins um. Damit standen sich die Freirichter im Glatzer Land wesentlich günstiger als die Erbscholzen in Schlesien, die bedeutend höhere Lasten tragen mußten (Herzig). Als Vorsitzender des Dorfschöffengerichts, das die niedere Gerichtsbarkeit innehatte, zog der Freirichter die Gerichtskosten und Gefälle (Bußgelder) ein, von denen er ein Drittel behalten durfte. Ihm gehörten die Mahl- und Bierschankgerechtigkeit sowie auf eigenem Land die niedere Jagd und die Fischerei. Er durfte bis zu vier Handwerker ansetzen.
Die neuangesiedelten Bauern wurden nach einigen Freijahren dem Grundherren abgaben- und dienstpflichtig. Sie hatten also eine zinshafte Hufe erhalten, die aber als freies Eigentum verkauft und vererbt werden konnte. Für sie galt deutsches Recht, das für die obere Gerichtsbarkeit vom Landrichter in Glatz gesprochen wurde. Der Adel unterstand seinem Standesgericht, dem Mannrecht, unter dem Vorsitz des Burggrafen in Glatz.
1346 wurde Karl IV. zum Deutschen König, 1347 zum König von Böhmen gewählt. Damit war er auch Landesherr des Glatzer Landes. 1355 wurde er in Rom zum Kaiser gekrönt. Prag war die Hauptstadt des Reiches.
Unter ihm erlebte das Glatzer Land eine Blütezeit. Erheblich dazu beigetragen hat sicher Ernst (Arnestus) von Pardubitz (1297-1364), der als Sohn des Burghauptmanns von Glatz dort die damals berühmte Johanniterschule besucht hatte. Er wurde Berater Karls IV. und 1343 der erste Erzbischof der Diözese Prag, zu der das Glatzer Land bis 1972 gehörte. In Prag legte er 1344 den Grundstein für den Veitsdom auf dem Hradschin, war 1348 Mitbegründer der ersten deutschen Universität und wurde ihr erster Kanzler. Dem Glatzer Land fühlte er sich eng verbunden. So ließ er 1350 in Glatz ein Kloster für die Augustinerchorherren und eine prächtige Kirche errichten. Das Kloster stattete er mit einem ansehnlichen Besitz aus. Seine letzte Ruhestätte fand Ernst von Pardubitz, der Erzbischof, nicht im Veitsdom zu Prag, sondern auf seinen ausdrücklichen Wunsch in der Kirche der Johanniter, der Pfarrkirche zu Glatz.
Die Hussiten setzten dieser Blütezeit ein schnelles Ende. 1425 fielen sie das erste Mal ins Glatzer Land ein, eroberten Wünschelburg, erschlugen einen Kaplan und verbrannten den Pfarrer. 1428 verwüsteten sie weite Teile des Landes und belagerten die Burg in Glatz, allerdings ohne Erfolg. Schließlich stellte sich ihnen ein Heer aus Rittern des Glatzer Landes und des Herzogtums Münsterberg entgegen; es wurde bei Niederaltwilmsdorf vernichtend geschlagen. Herzog Johannes fand mit 350 Rittern seines Heeres den Tod. Die Hussiten zerstörten die Burgen Schnallenstein und Karpenstein und setzten sich auf dem Hummelschloß fest. Von hier aus drangsalierten sie das ganze Glatzer Land, so auch Habelschwerdt und dann Neurode, das von ihnen mehrfach heimgesucht und 1429 in Schutt und Asche gelegt wurde.
Als 1434 der Landeshauptmann des Glatzer Landes, Puotha v. Czastalowitz, starb, der dem katholischen Adelsflügel in Böhmen angehörte, wurde seine Witwe von einem Mitglied des böhmischen Hochadels, Hinko Krussina von Lichtenburg, geehelicht, der mit der Witwe auch das Glatzer Land als Landeshauptmann übernahm. Er hatte die Orebiten gegründet, die zusammen mit den Taboriten, dem anderen Flügel der Hussiten, in ganz Mitteleuropa Angst und Schrecken verbreiteten. Hinko Krussina war ihr Feldherr gewesen. Seine Leute hatten Wünschelburg überfallen. Nun trugen sie den Krieg mit Mord und Brand nach Schlesien hinein. Er starb, zur katholischen Kirche zurückgekehrt, nach einem unruhigen Leben 1454 in Glatz, wo er auch bestattet wurde.
Während dieser fehdereichen Zeit hört man vom Landesherrn nichts. König Albrecht II. war 1439 ohne männlichen Erben gestorben. Seine Witwe gebar erst vier Monate nach seinem Tod den Thronfolger Ladislaus Posthumus, so daß eine 13jährige Thronvakanz eintrat. Das Machtvakuum, das schon mit Beginn der Hussitenzeit durch den Verfall des Königtums entstanden war und nun immer deutlicher spürbar wurde, füllten schließlich die Stände aus. Anders als in Schlesien bildeten bis 1629 im Glatzer Land der Adel den ersten Stand, die Ritter den zweiten und die Freirichter als Vertreter der Bauern den dritten. Die Stände sprachen bei der Wahl des Landesherren oder der Genehmigung von Steuern und Abgaben ein immer gewichtigeres Wort mit.
Nach dem Tod des Hinko Krussina von Lichtenburg verkaufte sein Sohn Wilhelm das Glatzer Land an den „Gubernator Böhmens“, Georg von Kunstadt und Podiebrad, der bis zur Regierungsfähigkeit des Ladislaus Posthumus die königlichen Regierungsgeschäfte leitete und nach dem frühen Tod des Thronfolgers (1457) von den böhmischen Ständen 1458 zum König gewählt wurde. Um seinen Söhnen eine standesgemäße Herrschaft zu sichern, erhob er 1459 das Glatzer Land zur Grafschaft, was Kaiser Friedrich III. 1462 bestätigte. Den ältesten Sohn des Königs, Heinrich, ernannte der Kaiser zum Reichsgrafen von Glatz, die beiden jüngeren zu Reichsfürsten, jedoch ohne Sitz im Reichstag.
Die Glatzer Stände hatten durch die Erhebung des Glatzer Landes zur Grafschaft eine gewisse Eigenständigkeit im Königreich Böhmen erlangt, die sie im weiteren Verlauf der Geschichte energisch verteidigten. Sie beanspruchten für die Grafschaft denselben Status, wie ihn Schlesien, Mähren und die Lausitzen als inkorporierte Länder der Wenzelskrone besaßen. Sie wollten weder zu den böhmischen Ständen noch zu den Ständen Schlesiens gezählt werden.
Da Georg von Podiebrad den Hussiten nahestand, weigerten sich die Schlesier, ihn als König anzuerkennen. Die leidvollen Erfahrungen, die sie mit den Hussiten und Hinko Krussina hatten machen müssen, waren noch nicht vergessen. Weder die Schlesier noch der König waren bereit nachzugeben, und so kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen, die mit äußerster Härte ausgetragen wurden. Die Schlesier wandten sich an den päpstlichen Legaten mit der Bitte, „gegen das Ketzervolk in Glatz, das ungestört zwischen seinen Felsen über ihr Verderben brüte, den strafenden Arm zu erheben und den Fluch auszusprechen“ (Wedekind). Der Papst zögerte zunächst, weil weder die Geistlichkeit noch die Bevölkerung in der Grafschaft Glatz der hussitischen Lehre anhing und weil er den neuen König nicht so streng beurteilte wie die Schlesier, kam dann aber doch dieser Bitte nach und belegte zunächst Georg mit dem Bann
und dann die Grafschaft mit dem Interdikt, dem Verbot kirchlicher Amtshandlungen.
Nun erhoben die böhmischen Stände den ungarischen König Matthias Corvinus zum Gegenkönig, der mit Podiebrad um die Herrschaft kämpfte. In der Grafschaft Glatz gab es schon nach kurzer Zeit kaum eine Ortschaft, die nicht von den ungarischen Truppen ausgeplündert und gebrandschatzt worden war. Erst der Tod Podiebrads 1471 beendete diesen Krieg.
Die Grafschaft Glatz und das Herzogtum Münsterberg erhielt der älteste Sohn Georgs von Podiebrad, Heinrich der Ältere, der sich 1473 mit der Kirche aussöhnte und die Burg in Glatz zu einem repräsentativen Schloß ausbauen ließ, das er dann mit seiner Familie bis zu seinem Tode 1498 bewohnte. Er wurde in Glatz in der Kirche des Klosters, das er für die Bernhardiner gestiftet hatte, begraben.
Die Tragödie, einer Obrigkeit zu unterstehen, die konfessionell anders dachte und handelte als das Volk, sollte sich noch mehrmals wiederholen. Keine 50 Jahre später begann sich die Reformation in der Grafschaft Glatz auszubreiten, während der Landesherr katholisch war.
In der Hussitenzeit war die Bevölkerung im Glatzer Land katholisch geblieben; aber schon 1524 traten Prediger der lutherischen Lehre in der Grafschaft Glatz auf, die vom heimischen Adel und der Bürgerschaft tatkräftig unterstützt wurden.
Als 1527 ein Anhänger des Reformators Caspar von Schwenckfeld von Liegnitz nach Glatz kam und hier das Bürgerrecht erwarb, konnte er in kurzer Zeit die Mehrheit der Bürger für dessen Lehre gewinnen, so daß ihr wenig später elf von zwölf Glatzer Ratsherren anhingen. 1538 wurde an der Stadtpfarrkirche ein Schwenckfelder als Pfarrer angestellt, obwohl doch das Patronats- und damit das Besetzungsrecht der Johanniter-Komturei gehörte, sie also zugestimmt haben mußte. Nach kurzer Zeit waren viele Pfarreien von Schwenckfeldern besetzt, die oft im Gegensatz zu den bisherigen Dorfgeistlichen hochgebildet waren. Johann Werner, vom Patronatsherren Georg von Pannwitz als schwenckfeldischer Prediger 1540 nach Rengersdorf unweit Glatz berufen - er wirkte dort bis 1554 -, verfaßte einen Kathechismus in Frage- und Antwortform und mehrere Erbauungsbücher, die weite Verbreitung fanden. Er gründete in Rengersdorf
eine der ersten Dorfschulen der Grafschaft Glatz (Herzig).
In und um Habelschwerdt entwickelte sich ein Zentrum der Wiedertäufer. 1548 mußten sie auf kaiserlichen Befehl die Grafschaft verlassen, sofern sie nicht zum alten Glauben zurückkehrten. Alten Chroniken ist zu entnehmen, daß einige von ihnen nach Mähren auswanderten, von wo auch ihre Prediger gekommen waren. Die meisten aber blieben und lebten unbehelligt weiter im Land oder schlossen sich, der Not gehorchend, einer anderen Religionsgemeinschaft an.
Eine Auseinandersetzung zwischen der alten Kirche und den reformatorischen Religionsgemeinschaften fand zunächst nicht statt, zumal es in der Grafschaft Glatz zwischen ihnen kaum eine Abgrenzung gab und das religiöse Leben weiter in den tradierten Formen ablief. Zu Auseinandersetzungen kam es erst in der Mitte des 16. Jh.; sie gingen aber nicht von den spärlichen Resten der katholischen Kirche aus, sondern von den Lutheranern, die sich dabei vor allem gegen die Schwenckfelder und die Täuferbewegung wandten. Unterstützt vom Landeshauptmann, zeitweilig sogar durch den Kaiser und das Erzbistum in Prag, besonders aber durch die Patronatsherren, gewannen schließlich die Lutheraner die Oberhand. Sie gingen dann auch gegen die wenigen verbliebenen Katholiken vor.
Zu Beginn der Reformation war 1526 mit der Wahl Ferdinands I. zum König von Böhmen das Land an die katholischen Habsburger gefallen. Obwohl seit 1555 der Grundsatz galt: „Wessen das Land, dessen der Glaube!“, schritten sie gegen die Ausbreitung der Reformation in der Grafschaft Glatz zunächst nicht ein, sondern ernannten sogar lutherische Landeshauptmänner und begünstigten zeitweilig die Lutheraner, weil sie im Kampf gegen die Schwenckfeldischen in der Grafschaft energischer vorgingen als die Katholiken.
1597 übernahmen die Jesuiten die Augustinerpropstei in Glatz und errichteten in diesem Kloster ein Kolleg und eine Schule; hierüber wird an anderer Stelle in diesem Heft berichtet. Ihre Schule genoß schon nach wenigen Jahren einen hervorragenden Ruf, während ihre Rekatholisierungsversuche erfolglos blieben.
1618 begann der 30jährige Krieg mit der „Böhmischen Rebellion“ gegen die Habsburger. 1619 wurde König Ferdinand II. von den böhmischen Ständen abgesetzt und der calvinistische Friedrich V. von der Pfalz zum Nachfolger gewählt. Der abgesetzte König freilich war inzwischen Kaiser geworden. Die Grafschafter Stände vertrieben die Jesuiten aus Glatz und stellten sich auf die Seite Friedrichs, des „Winterkönigs“. Der einzige katholische Pfarrer, der noch in der Grafschaft Glatz lebte, der Dechant Hieronymus Keck in Altwilmsdorf, wurde 1620 ins Gefängnis geworfen. Der König verlor im selben Jahr die Schlacht am Weißen Berge bei Prag gegen die kaiserlichen Truppen und floh nach Glatz,von wo er aber schon nach zwei Tagen weiterzog.
Während sich die böhmischen Stände, die die Rebellion angezettelt hatten, dem Kaiser unterwarfen, blieben die Glatzer - wohl unter massivem Druck des von den böhmischen Ständen eigens in die Grafschaft entsandten Hauptmanns Georg von Sembling - standhaft. Die Folge war, daß die kaiserlichen Truppen die Grafschaft besetzten und Glatz einschlossen. Als die Stadt am 28. Oktober 1622 kapitulierte, war sie ein Trümmerhaufen. Landeshauptmann wurde der Eroberer, Graf Philipp Rudolf von Liechtenstein.
Harte Zwangsmaßnahmen des Kaisers setzten ein. Er zog das Patronatsrecht über alle Pfarreien an sich und verwies die nichtkatholischen Prediger des Landes. Da sie überwiegend aus Schlesien stammten, kehrten sie dorthin zurück. Nur Katholiken sollten künftig das Bürgerrecht und die Genehmigung, eine Ehe zu schließen, erhalten.
Stände und Städte verloren zunächst alle ihre Privilegien. Das Strafgericht nach der Böhmischen Rebellion folgte 1625. Rat und Bürgerschaft der Stadt Glatz erhielten eine 52 Punkte umfassende Anklageschrift. In ihrer Antwort verwiesen sie darauf, daß sie „durch Furcht, Macht und Gewalt dareingezogen“ worden seien.
Das Strafgericht traf insbesondere den Adel im Glatzer Land hart. Manche entgingen der Bestrafung, indem sie flohen oder die katholische Religion wieder annahmen. Viele verloren ihren Besitz oder einen Teil davon. Bei einigen lautete der Urteilsspruch: „... verliert Hab und Gut und sitzt auf ewig.“ Die Strafen wurden zwar später mehrmals gemildert; trotzdem bestand der Adel in der Grafschaft Glatz nach dem 30jährigen Krieg zu 80% aus „Neuankömmlingen“ (Herzig).
1629 gab König Ferdinand III. den Städten Glatz, Habelschwerdt, Wünschelburg, Landeck, Reinerz und Lewin ihre Privilegien zurück und änderte die Glatzer Ständeordnung. Der bisherige erste Stand wurde in den Herrenstand, dem die Grafen und Freiherren angehörten, und den Ritterstand aufgeteilt. Die Städte bildeten nun den dritten Stand. Die Freirichter verloren ihre Standeseigenschaft; ihre Privilegien hingegen erhielten sie 1652 gegen Zahlung einer hohen Summe zurück. Die Rechte der neuen Stände wurden eingeschränkt, die des Landeshauptmanns dagegen erweitert.
Am Ende des 30jährigen Krieges,1648, hatten kaiserliche und schwedische Truppen das Glatzer Land völlig ruiniert. Viele Dörfer lagen wüst. Das übrige hatte die Pest besorgt, die 1633 in der Grafschaft über 3000 Tote forderte. In der Stadt Reinerz hausten noch 25, in Neurode 100 Menschen.
Die Jesuiten waren schon 1624 wieder zurückgekehrt. Ihrem Rekatholisierungsauftrag hatten sich die Einwohner der Grafschaft trotz aller Zwangsmaßnahmen widersetzt. Noch 1628 war in den Städten ein großer Teil von ihnen protestantisch gewesen, als der Kaiser eine Verordnung erließ, daß sie zur katholischen Kirche zurückzukehren oder aber das Land zu verlassen hätten. „Die meisten taten das erstere“, schreibt Kögler.
Nach dem verheerenden Krieg sind die Bewohner des Glatzer Landes im Laufe der Zeit nicht nur formal und oberflächlich katholisch geworden, wie der weitere Verlauf der Geschichte zeigen sollte. Das aber war nicht das Verdienst der Obrigkeit, sondern der Jesuiten, die - nun ohne staatliche Zwangsmaßnahmen - das soziale, kulturelle und religiöse Leben neuerwecken, intensiv gestalten und auf ein hohes Niveau führen konnten. Sie bauten mit der Bevölkerung wieder auf und schufen eine durch die Gegenreformation geprägte Kulturlandschaft, in der die gesamte Bevölkerung wieder zum katholischen Glauben zurückgekehrt war. Die Wirtschaft erholte sich langsam, was sich besonders in der zunehmenden Bautätigkeit zeigte. Die Barockkirchen, die jetzt in den Dörfern und Städten entstanden, erfreuen uns noch heute. „Nirgendwo zeigt sich die allmähliche positive Akzeptanz des Katholizismus in der Grafschaft Glatz im ausgehenden
17. Jh. deutlicher als in den architektonischen und bildlichen Manifestationen“ (Herzig). Die Grafschaft Glatz entwickelte sich zu einem kulturellen Zentrum, das weit über seine Grenzen hinaus ausstrahlte. So verlegte Angelus Silesius seinen Cherubinischen Wandersmann in Glatz, und der aus Ostpreußen stammende Maler Michael Willman wurde 1663 von den Jesuiten in Glatz zum Katholizismus geführt.
Wenn auch der neueingewanderte Adel nicht immer glücklich agierte und anfangs gelegentlich seine Macht unnötig und rücksichtslos ausspielte, so gelang es doch, die Menschen der Grafschaft Glatz im Lauf der Zeit nicht nur mit der habsburgischen Monarchie auszusöhnen, sondern auch an sie zu binden. Noch nach der Annexion der Grafschaft durch Friedrich II. wurde die junge Maria Theresia, die auch Königin von Böhmen und somit für kurze Zeit Landesherrin der Grafschaft war, weiter wie eine Landesmutter verehrt.
Die Wunden des 30jährigen Krieges und der Gegenreformation waren kaum verheilt, da kamen die Preußen mit neuen Kriegen und setzten wiederum andere Koordinaten. Die Hohenzollern waren Protestanten und zeigten sich zumindest in der Grafschaft Glatz nicht sehr tolerant. Trotz allen Druckes kehrte die Bevölkerung aber nicht wieder zur lutherischen Kirche zurück.
In den drei Schlesischen Kriegen (1740-42, 1744-45, 1756-63) wurde das Glatzer Land immer wieder Auf- und Durchmarschgebiet, vor allem aber Kampfgebiet, wobei die Festung Glatz mehrfach den Besitzer wechselte und die Städte und Dörfer bedenkenlos ausgeplündert und schikaniert wurden - von den Preußen, aber auch von den Österreichern. Obwohl die Grafschaft Glatz nicht zu Schlesien gehörte, setzte der preußische König ihre Abtretung durch, weil ihm ihre strategische Lage für den Schutz Schlesiens wichtig erschien.
Außer den Kriegslasten und -folgen hatte die katholische Grafschaft Glatz nun das ständige Mißtrauen des protestantischen Herrscherhauses und seiner Verwaltung zu erleiden. Für sie waren alle Katholiken potentielle Landesverräter. Diese Einstellung gipfelte 1757 in der Hinrichtung des völlig unschuldigen Glatzer Kaplans Andreas Faulhaber.
Die Preußen ersetzten die bisherige ständische Selbstverwaltung durch ein neues, eigenes System. Die Grafschaft Glatz wurde ein Teil der Provinz Schlesien.
Barocke Klöster und Kirchen wurden nicht mehr geschätzt. Jetzt standen Festungsanlagen und wirtschaftlich effektive Einrichtungen im Mittelpunkt des Interesses. Die Wirtschaft wurde planvoll gelenkt, zu einer Belebung aber konnte es in der Grafschaft Glatz zunächst nicht kommen, weil dieses Land jetzt Grenzland geworden war und unter dem Merkantilismus der damaligen Zeit die über Jahrhunderte gewachsenen wirtschaftlichen Verbindungen zum böhmisch-mährischen Raum abbrechen mußte. Zwar war auch der Handel mit Schlesien immer rege gewesen, er konnte aber die verlorenen Märkte nicht sofort ersetzen. Das Glatzer Land war bisher nie wirkliches Grenzland gewesen, sondern immer eine verbindende Brücke, und hatte in Friedenszeiten davon profitiert. Jetzt mußte es sich erst mit den neuen Strukturen vertraut machen. Die neue preußische Verwaltung in Schlesien hat das nicht immer erleichtert.
Kirchlich blieb alles beim alten. Die Grafschaft gehörte weiter zur Erzdiözese Prag. Als die preußische Armee zu Beginn der Schlesischen Kriege die Grenze nach Schlesien überschritt, hatte König Friedrich II. „ungekränkten Besitz des Eigentums“ und „ungestörte Religionsausübung“ versprochen. Formal wurde das Versprechen eingehalten. Es fanden sich jedoch Gründe und Wege, das Eigentum und die Religionsausübung einzuschränken. So hatte der Kommandant von Glatz, Generalmajor de la Motte Fouqué, über seinen Spitzeldienst erfahren. daß die Jesuiten das vom König vorgeschriebene Gebet für das Herrscherhaus im Gottesdienst unterlassen hatten. Für dieses „Verbrechen“, wie es im Strafbefehl gegen die Jesuiten hieß, wurde ihnen eine Geldstrafe von 18.000 Floren auferlegt. Diese Summe entsprach einem Gegenwert von zwei ansehnlichen Gütern. Weil sie diesen hohen Betrag nicht innerhalb
weniger Tage beschaffen konnten, erfolgte eine „verdoppelte militärische Exekution“.
Den Jesuiten wurden wiederholt und willkürlich ungeheure Zahlungsverpflichtungen auferlegt, so daß sie sich hoch verschulden mußten. 1774 versprach ihnen dann der König, sie künftig im ungestörten Besitze ihrer Güter und Häuser zu belassen. Zwei Jahre später aber waren sie enteignet. Die Güter wurden an Adelshäuser weitergegeben, die sich um den preußischen Staat verdient gemacht hatten, der Bevölkerung aber oft fremd, verständnislos und überheblich gegenüberstanden.
Unter dem 9. Januar 1764 erschien eine von der königlichen Kammer in Breslau erlassene Verordnung an den Landrat zu Glatz. In ihr wurde bestimmt, daß Söhne von Gärtnern, Häuslern und Tagelöhnern von Studien auszuschließen seien. Wie die Erfahrung gelehrt habe, fehle es ihnen gänzlich an dem notwendigen Geschick und den Fähigkeiten dazu. Die Herrenhäuser wurden verpflichtet, die Einhaltung dieser Verordnung zu überwachen. Wer in ein Kloster eintreten wollte, brauchte die Genehmigung des Provinzialministers, und die wurde nicht erteilt. Es versteht sich, daß solche Maßnahmen dem Integrationsprozeß nicht förderlich waren.
Die Macht der Grundherren nahm zu, weil der Adel, der die Offiziere stellte, unter dem besonderen Schutze des Königs stand. Das bekamen die zu Hofdiensten verpflichteten Dorfbewohner immer deutlicher zu spüren. Die Grundherren setzten sich über bestehende alte Urbare (Verträge), die die Dienstpflichten der Untertanen beschränkten, hinweg oder fälschten sie (Ziekursch). Sie erhöhten die Frondienste willkürlich auf ein unerträgliches Ausmaß, so daß es von 1782 bis zur Jahrhundertwende in vielen Dörfern der Grafschaft Glatz zu Bauernunruhen gegen die Gutsherren kam. Die Anführer wurden von Militärkommandos nach Glatz in die Festung gebracht und grausam bestraft.
Diese Unruhen waren letztlich eine Folge der vorausschauenden Wirtschaftsplanung des Königs. Er ließ nämlich den Getreidemarkt und die Ernteaussichten beobachten. Bei ungünstiger Vorhersage ließ er im Ausland Getreide kaufen, das bei Knappheit auf den Markt kam. Bei einem inländischen Überangebot wurde Getreide im Inland aufgekauft und eingelagert. So konnte der Getreidepreis auf einem mittleren Niveau und das Risiko für die Erzeuger gering gehalten werden. Von dieser Wirtschaftspolitik profitierten zunächst die Lohnarbeiter, die nun auch bei Mißernten weder Teuerung noch Hungersnot zu fürchten brauchten, unter denen sie seit Jahrhunderten gelitten hatten. Sie nutzte aber auch den Gutsherren, die selbst große Getreidemengen zu stabilen Preisen verkaufen konnten. Als die Agrarkonjunktur anzog, stiegen die Preise stark an. Jetzt war der Anreiz, viel Getreide zu produzieren, sehr groß, was teilweise
zu einem ungezügelten Erwerbsstreben der Gutsherren und infolgedessen zu einer maßlosen Erweiterung der Hofdienste der abhängigen Bauern führte. Als nach den Kriegen ein Mangel an Arbeitskräften eintrat, wurde sogar der Gesindezwangsdienst eingeführt, der auch die heranwachsenden Kinder der Bauern bei kärglichem Lohn zu Hofdiensten verpflichtete. Unter diesen Umständen war es ihnen kaum möglich, das eigene Land zu bewirtschaften. Arbeitsverweigerungen und Aufruhr waren die Folge.
Ab 1784 mußten auf Befehl des Königs für alle Dörfer Schlesiens Urbare angelegt werden, die die ungemessenen Frondienste durch gemessene ersetzten. Dem weiteren Fortschreiten der Willkür war damit zwar Einhalt geboten, aber verringert wurden die Dienstpflichten der Landbevölkerung dadurch keineswegs.
Vom gutsbesitzenden Adel gingen damals in der Grafschaft Glatz aber auch bedeutsame wirtschaftliche Impulse aus, die in ganz Preußen Beachtung fanden. Über die wichtige Rolle des Reichsgrafen Anton Alexander von Magnis in Eckersdorf wird anderer Stelle in diesem Heft berichtet. Auf seinen Gütern hat es übrigens keine nennenswerten Bauernunruhen gegeben. Sein Beispiel zeigt, daß sich die im 18. Jh. eingewanderte katholische Adelsfamilie dem neuen, protestantischen Herrscherhaus gegenüber nicht nur loyal, sondern auch kooperativ verhielt, sich auf die neuen wirtschaftlichen Strukturen einstellte und sie zu nutzen und zu beleben verstand. Ihre Leistungen erbrachte sie damals nicht im Offizierkorps der preußischen Armee, sondern im Bereich der Landwirtschaft.
1807 wurde die Festung Glatz von den Truppen Napoleons eingeschlossen und belagert. Wenn sie im Glatzer Land mit einer gewissen Sympathie erwartet worden sein sollten, so dürfte ihr Verhalten schnell zu einem Sinneswandel geführt haben. Sie raubten, plünderten und mißhandelten die Bevölkerung, wie es die Armeen früherer Zeiten getan hatten. Wenn noch etwas übrig war, verzehrten das die Beschützer.
Friedrich der Große hatte die Festung zu einem mächtigen Bollwerk ausbauen lassen. Der Kapitulation entging sie nach tapferer Verteidigung unter dem Befehl von Friedrich Wilhelm Graf von Götzen durch den Frieden von Tilsit. 2000 Soldaten hatten bei den Kämpfen um Glatz den Tod gefunden. Die Sieger blieben mit 50.000 Soldaten und 16.000 Pferden noch mehrere Jahre in der Provinz Schlesien.
Als 1813 die Befreiungskriege gegen die Herrschaft Napoleons begannen, waren die inneren Konflikte in der Grafschaft noch nicht überwunden. Sie wurden aber durch das erwachende Nationalgefühl überdeckt.
Die Bevölkerung der Grafschaft Glatz war damals dem preußischen Staat innerlich nähergerückt. Die Säkularisation 1810 - Enteignung kirchlichen Eigentums, das dem Staat oder teilweise dem preußischen Königshaus zugeführt wurde - und ab 1871 der jahrelange Kulturkampf unter Bismarck rissen jedoch alte Wunden wieder auf, so daß der Integrationsprozeß nur mühsam vorankam.
Im Krieg von 1866 war die Grafschaft Glatz Aufmarschgebiet der preußischen Truppen. Die strategische Bedeutung der Festung Glatz jedoch hatte bei der Weiterentwicklung der Waffentechnik soweit abgenommen, daß sie 1877 aufgehoben wurde. Nun begann sich der feste Zugriff der preußischen Staatsführung zu lockern und das Mißtrauen zu verringern. Interesse fand jetzt verstärkt der natürliche Reichtum des Glatzer Landes: Industrie und Kohlevorkommen, die Heilquellen und die reizvolle Berglandschaft.
Die beiden Weltkriege haben dann schicksalhaft die Geschichte der Grafschaft Glatz mit der Schlesiens und Preußens verbunden. Eine gewisse Distanz der Grafschafter zur staatlichen Obrigkeit war geblieben. Sie zeigte sich wieder etwas deutlicher nach 1933. Der Nationalsozialismus fand hier nur wenige willige Vollstrecker, die allerdings ausreichten, eine Reihe von Landsleuten ins Konzentrationslager zu bringen.
Als der Zweite Weltkrieg zu Ende ging, waren im Glatzer Land nur vereinzelt ein paar Bomben, aber es war noch kein Schuß gefallen. Erst nach der Kapitulation Deutschlands erfolgte die Besetzung durch die Rote Armee. Die Bevölkerung war nicht evakuiert worden, sondern befand sich, zusammen mit unzähligen Flüchtlingen aus Schlesien, in ihren Häusern. Für sie begann nun eine apokalyptische Zeit, wobei die Ausschreitungen der Roten Armee mit all ihren Grausamkeiten, nicht selten mit tödlichem Ausgang, nur den Auftakt bilden sollten.
Nachdem die Flüchtlinge aus Schlesien vorübergehend in ihre Heimat zurückgekehrt waren, kamen im August 1945 Polen, einzeln oder mit Familien, und stellten oft alles in den Schatten, was bisher über die Bewohner hereingebrochen war. Sie suchten sich Häuser oder Bauernhöfe aus, zwangen die Besitzer, die Wohnungen sofort zu verlassen und Nebenräume aufzusuchen. Es durfte nichts mitgenommen werden. Als später ost- und zentralpolnische Familien mit ihren Habseligkeiten in die Grafschaft kamen, mußten sie sich mit dem begnügen, was übriggeblieben war. Polnische Milizionäre, meist junge Männer, zogen durch die Städte und Dörfer, plünderten und griffen wahllos Deutsche auf, die grausam mißhandelt wurden. Nur wenige überlebten.
In dieser Zeit wurden die Höfe von den deutschen Familien weiter bewirtschaftet. Wer arbeitsfähig war, mußte Zwangsarbeit leisten, bis in den ersten Monaten des Jahres 1946 die Vertreibung begann. Sie kam völlig überraschend und wurde brutal durchgeführt, so daß viele dabei ums Leben kamen.
Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten in der Grafschaft Glatz 181.515 Einwohner, die sich auf 191 Dörfer und Städte verteilten. Sie mußten ihre Heimat verlassen.
Hans Veit
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