Reisen in die Grafschaft Glatz (Schlesien)

Wichtige Reiseinformationen

 

NEU !
12.12.2007

Neues aus Schlesien

Grenzkontrollen nach Polen und Tschechien entfallen

Anfang 2008 treten Polen und Tschechien neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen bei. Dadurch entfallen vom 21.12.2007 an die Personenkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Polen, Tschechien und den übrigen Staaten im Schengener Raum, d.h. auch zwischen Polen, Tschechien und Deutschland. Für die Luftgrenzen (Flughäfen) bleiben Personenkontrollen bis zum 29.03.2008 bestehen.
Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen.

Die bisherigen Einreisebestimmungen (Reisedokumente, Meldepflicht) und Zollvorschriften bleiben unverändert bestehen und sind genauestens zu beachten.

Quelle: Auswärtiges Amt

 

In Polen auch tagsüber mit Licht fahren

Seit dem 17. April 2007 muß in Polen ganzjährig auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Die Polizei kontrolliert und kassiert: Wer ohne Abblendlicht erwischt wird, muß 100 Zloty (etwa 28 Euro) Strafe zahlen. Die Polizei fordert bei Ausländern immer Bargeld ein.
Im Eilverfahren hatte man sich an die Regel der skandinawischen Länder angepaßt und auch noch den Termin mitten im Monat gewählt. Das sieht eine Änderung des Straßenverkehrsrechts vor, das am 17. April 2007 in Kraft trat. Bisher mußten nur von Oktober bis Ende Februar die Scheinwerfer immer eingeschaltet sein.

Leider sind nun auch die Gemeinden in Polen darauf gekommen, Radarkästen zu installieren, um die Kassen wie in Deutschland zu füllen. Allerdings stehen ca. 50 Meter vor den Starenkästen Schilder mit dem Hinweis „Fotoradar“. Allein in Glatz sind vier der grauen Kästen aufgestellt worden, die bisher aber nicht im Einsatz sind. Alle wurden schon mit erhöhter Geschwindigkeit getestet.

Quellen: Horst Ulbrich und BERLINER KURIER

 

 

Wappen  Flagge
 
Reiseinformationen für Fahrten nach Polen
Stand: 01. Dezember 2007

Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in den polnischen Städten und Ferienzentren ist gut. Fachärztliche Hilfe findet man in Ambulatorien und Krankenhäusern. Auch die Ärztegenossenschaften und zahlreiche Privatpraxen erteilen medizinische Hilfe.
Das seit dem 01. Mai 2004 aufgrund der „Verordnungen für soziale Sicherheit des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)“ mit Polen bestehende Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland im Bereich der Krankenversicherung sieht keine Leistungen für Besucher und Touristen vor. Es wird empfohlen, sich vor Abreise nach Polen eine „Europäische Versicherungskarte“ (bisher Auslandskrankenschein) bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland zu beschaffen.
Trotzdem müssen alle Kosten zunächst vor Ort gezahlt werden. Nur die Erste Hilfe ist kostenfrei. Da die Kosten von den deutschen gesetzlichen Versicherungen meist nur zu einem geringen Teil und nur für bestimmte Leistungen zurückerstattet werden, empfiehlt es sich, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die alle Kosten einschließlich eines notwendigen Rücktransportes und anderer Dienstleistungen umfaßt.
Insbesondere in den Städten nahe der Grenze zu Deutschland finden sich Kliniken für Zahnbehandlungen und kosmetische Chirurgie mit deutschsprachigem Personal. Das Netz der Apotheken ist sehr eng geknüpft. Sie führen Arzneimittel aus polnischer und internationaler Produktion. Medikamente sind teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich. Es wird daher empfohlen, eine individuelle Reiseapotheke mit der ausreichenden Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung). Während der Sommermonate sollten sich Reisende in Waldgebiete von ihrem Arzt hinsichtlich der Schutzimpfung gegen Zeckenbisse (FSME) beraten lassen. Ferner ist eine Hepatitis A- und Hepatitis B-Impfung sowie Tollwut empfehlenswert.

Autodiebstähle
Wie bei allen (Auslands-) Reisen, sollte man die nötige Sicherheit walten lassen und bewachte Parkplätze benutzen. Diese befinden sich bei den meisten Hotels. In den Städten und Ferienzentren gibt es flächendeckend Parkplätze, die rund um die Uhr bewacht werden. Die Parkgebühren sind in der Regel niedrig. Grundsätzlich greift die Kasko-Versicherung auch bei Diebstählen in Polen. Da es bei einzelnen Versicherungen und Fahrzeugtypen Ausnahmen gibt, sollte man vorher die genauen Konditionen mit der eigenen Versicherung klären.
Das Auswärtige Amt hat allgemeine Sicherheitshinweise herausgegeben:

Allgemeiner Hinweis:
Wie in vielen anderen Reiseländern auch sollten wertvoller Schmuck, Uhren, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen möglichst nicht sichtbar getragen werden. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Insbesondere auf den vielbefahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau sowie in Großstädten kann es zu Diebstahl oder Raub von Kfz kommen (Vorsicht vor Diebstahl auf unbewachten Parkplätzen und vor vorgetäuschten Unfällen!). Totalschaden oder Verlust (Diebstahl) des KfZ führt unter Umständen zu abgabenrechtlichen Problemen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder der Abschluss einer speziellen Versicherung (Auslandsschutzbrief) wird daher dringend angeraten.
Nähere Ausküfte erteilt: Auswärtiges Amt, Referat 040, D-11013 Berlin, Tel.: (0 18 88) 17-0, Fax: (0 18 88) 17-34 02

Botschaft
Botschaft der Republik Polen
Lassenstraße 19/21, 14193 Berlin
Tel. (0 30) 22 31 3-0, Fax (0 30) 22 31 3 - 1 55, Internet: www.botschaft-polen.de

Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Ambasada Republiki Federalnej Niemiec)
ul. Dąbrowiecka 30, PL 03-932 Warszawa/Warschau
Tel. +48 (22) 6 17 30 11-15, nachts: 6 17 30 17, Fax +48 (22) 6 17 35 82
E-mail: germ.emb@zigzag.pl oder info@ambasadaniemiec.pl
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland (Konsulat Generalny Republiki Federalnej Niemiec)
ul. Podwale 76, PL 50-449 Wroclaw/Breslau
Tel. +48 (71) 342 52 52, 342 41 22, Fax +48 (71) 342 41 14

Einkaufen
Ein Ladenschlußgesetz gibt es in Polen nicht. Supermärkte in Städten und Touristenzentren haben oft werktags von 6 bis 22 Uhr und an den Wochenenden bis 13 Uhr geöffnet, manchmal auch länger. Kaufhäuser öffnen in der Regel werktags von 9 bis 20 Uhr. Souvenirläden sind meist werktags von 9 bis 19 Uhr offen.
Einkaufsmärkte an der Grenze zu Deutschland haben ganzjährig geöffnet; in der Regel beginnt der Verkauf täglich ab 8 Uhr. Märkte mit frischem Obst und Gemüse beginnen in den Großstädten oft schon um 6 Uhr früh und werden vor Mittag bereits abgebaut.

Essen und Trinken
Verglichen mit Deutschland sind die Preise in den polnischen Cafés und Restaurants in der Regel günstiger. So kostet ein Hauptgericht in guten Restaurants etwa acht Euro. In den Städten und Ferienzentren reicht die Spannbreite von Fastfood über traditionelle polnische Speisen bis zur internationalen Küche. Die Speisekarten sind dort häufig mehrsprachig. Sehr preiswertes einfaches Essen bieten in größeren Städten die Milchbars, Bar Mleczny genannt.
Häufig verfügen Restaurants über eine Garderobe. Es ist üblich, dort die Jacken und Mäntel gegen geringe Gebühr abzugeben.
Trinkgelder sollten bei etwa zehn Prozent der Rechnungssumme liegen. Restaurants haben in der Regel von 9 bis 23 Uhr geöffnet, in Großstädten zum Teil auch länger. Cafés sind meist zwischen 7 und 19 Uhr geöffnet.

Einreisebestimmungen
PERSONEN:
Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Anfang 2008 tritt Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen bei. Dadurch entfallen vom 21.12.2007 an die Personenkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Polen und den übrigen Staaten im Schengener Raum, d.h. auch zwischen Polen und Deutschland. Für die Luftgrenzen (Flughäfen) bleiben Personenkontrollen bis zum 29.03.2008 bestehen.
Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen.
Reisedokumente
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren ist bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ausreichend. Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein.
Doppelstaatsangehörigkeit
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
Meldepflicht
Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen erledigen diese die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.
KRAFTFAHRZEUG:
Sie müssen den nationalen (deutschen) Führerschein und den Kraftfahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen. Der Abschluß einer Kaskoversicherung wird empfohlen.
Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.
Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.
Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen.
Seit dem 17.04.2007 besteht die gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge.
Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.
Wegen des noch geringen Autobahnnetzes in Polen - bis auf den Raum Schlesien/Kleinpolen und ein Teilstück zwischen Posen und Warschau gibt es noch keine Autobahnen - sollten Sie bei Benutzung von Kraftfahrzeugen ausreichend Zeit für die Fahrt einplanen.
Außerdem muß unbedingt am Fahrzeugheck ein Nationalitätskennzeichen angebracht werden. Bei deutschen Kraftfahrzeugen ist dies das sogenannte „D-Schild“, das als Aufkleber oder Magnetschild im Handel erhältlich ist:
D-Schild
Hierbei ist eine Größe von ca. 17 cm × 11 cm vorgeschrieben. Die kleineren Schilder reichen nicht aus. Die Angabe des Herkunftslandes auf dem EURO-Kennzeichen wird (noch) nicht anerkannt.
Bei fehlendem oder zu kleinem Nationalitätskennzeichen kann vom Fahrer ein Geldbuße von bis zu 150 PLN verlangt werden.

Feiertage
In Polen gibt es 2007 folgende nationale Feiertage:

  • 01.01. Neujahr
  • 08.04. Ostersonntag
  • 09.04. Ostermontag
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • 03.05. Tag der Verfassung
  • 07.06. Fronleichnam
  • 15.08. Mariä Himmelfahrt
  • 01.11. Allerheiligen
  • 11.11. Unabhängigkeitstag
  • 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag
  • 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag

Ferientermine
Die Ferien liegen in Polen je nach Region unterschiedlich. Im Schuljahr 2007/2008 gelten folgende Termine:

  • 24.12.2007-01.01.2008 Weihnachten
  • 14.01.2008-23.02.2008 Winter (gestaffelte Termine)
  • 20.03.2008-25.03.2008 Frühling/Ostern
  • 21.06.2008-31.08.2008 Sommer

Fremdenverkehrsamt (Touristinformation)
Polnisches Fremdenverkehrsamt, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin
Tel. (0 30) 21 00 92-0, Fax (0 30) 21 00 92-14
E-mail: info@polen-info.de, Internet: www.polen-info.de

Hund und Katze (Tiere)
Einreise mit Haustieren
Für die Einreise nach und die Durchreise durch Polen mit Hund oder Katze muss im privaten Reiseverkehr ein internationales Impfzeugnis (auch in polnischer Sprache) bzw. ein polnisches Gesundheitszertifikat (erhältlich bei den zuständigen deutschen Landesveterinärbehörden) vorliegen, aus dem hervorgeht, dass ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht.
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Hunde müssen auf öffentlichen Plätzen an der Leine geführt werden.

Netzspannung (Strom)
Die Netzspannung beträgt 220 Volt mit einer Frequenz von 50 Hz.
Flache Eurostecker passen meist problemlos, für andere Schuko-Stecker ist ein Zwischenstecker (Adapter) erforderlich.

Notruf
Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich. Sie sind kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen:

Polizei: 997      112
Feuerwehr: 998  
Rettungsdienst/Notarzt:      999 112
Pannendienst: 981 022/5 32 84 33

Parkplätze
In den Innenstädten der meisten Großstädte gibt es Parkzonen, die an Werktagen tagsüber nur mit Parkschein benutzt werden können. Erhältlich sind diese bei uniformierten Wächtern oder in Parkautomaten (ca. 2-4 Zloty pro Stunde).
Die Benutzung von bewachten Parkplätzen wird dringend empfohlen.

Post
Postämter sind in der Regel montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet, einige Ämter in großen Städten haben rund um die Uhr offen. Sie verfügen über Kartentelefone und verkaufen Telefonkarten. Eine Postkarte nach Deutschland und ein Standardbrief kosten jeweils 2,40 Zloty, mit Luftpost 3,00 Zloty (Stand: 30.11.2007).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten.
Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.

Straßenhilfsdienst
Der Straßenhilfsdienst des polnischen Automobilclubs „Polnischer Motorverband“ (PZM) kann landesweit unter den Telefonnummern 981 und in Warschau (Warszawa) unter Tel. (0 22) 5 32 84 33 herbeigerufen werden. Die Hilfe ist kostenpflichtig.
In der ADAC-Notrufstation in Polen ist ganzjährig ein Deutsch sprechender Mitarbeiter unter der folgenden Nummer landesweit erreichbar: 061 831 98 88, vom Mobiltelefon unter: 0048 61 831 98 88
m Rahmen der „ADAC PlusMitgliedschaft„ werden die Kosten zur Pannenbehebung und die Abschleppkosten bis zu jeweils 200 Euro erstattet.

Taxi
Taxifahrten sind in Polen vergleichsweise preiswert. Von Stadt zu Stadt, aber auch zwischen einzelnen Taxiunternehmen sind die Tarife unterschiedlich. Deshalb sollte vorher der Preis erfragt werden. Es gibt einige schwarze Schafe, die überhöhte Preise verlangen. Deshalb empfiehlt es sich, darauf zu achten, daß der Taxameter eingeschaltet wird. Kein Taxi benutzen, dass seine Tarife nicht ausgehängt hat und die Preise vergleichen. Als seriös gelten vor allem die „Radio-Taxis“, die üblicherweise per Telefon bestellt werden können.

Telefonieren
Die Telefonauskunft hat landesweit folgende Nummern:
913 für das Ortsnetz
912 für Fernverbindungen
In den Städten und Ferienzentren gibt es viele öffentliche Telefonzellen. Hierfür sind Telefonkarten mit 25, 50 oder 100 Einheiten in Postämtern, bei Tankstellen sowie in vielen Hotels und Kiosken erhältlich. Es gibt zur Zeit sowohl Karten mit Magnetstreifen als auch mit Chip, die nur in den jeweils dafür vorgesehenen Telefonen genutzt werden können. Bei Karten mit Magnetstreifen muß vor der ersten Benutzung der Karte eine perforierte Ecke abgebrochen werden, erst dann nimmt das Gerät sie an.
Die digitalen Funktelefonnetze sind fast flächendeckend aufgebaut. Deutsche Mobiltelefone für D- und E-Netze können deshalb in Polen nahezu flächendeckend genutzt werden. Probleme mit der Netzabdeckung gibt es erfahrungsgemäß aber in den Bergregionen und Grenzgebieten.
Für die Verbindungen von Deutschland nach Polen lautet die Landesvorwahl: 0048 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
Von Polen nach Deutschland muß die Landesvorwahl 0049 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer gewählt werden.

Toiletten
Gelegentlich sind öffentliche Toiletten mit einem Kreis für Damen und einem Dreieck für Herren gekennzeichnet. Für die meisten öffentlichen Toiletten, auch in Restaurants, ist eine kleine Gebühr zu zahlen.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Höchstgeschwindigkeiten in km/h

Straßenart

Pkw
Wohnmobil bis 2,5 t

Wohnmobil
über 2,5 t

Gespann

Motorrad

innerorts

50

50

50

50

außerorts

90

70

70

90

Schnellstraße

100

80

80

100

Autobahnen

130

80

80

130

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

  • Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten.
  • Straßenbahnen haben an Kreuzungen gleichrangiger Straßen Vorfahrt.
  • Halteverbot gilt 100 m vor und nach Bahnübergängen.
  • Es muß ganzjährig auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Telefonieren mit Mobiltelefonen während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist verboten.
  • Jeder Unfall ist der Polizei zu melden.

Vorgeschrieben ist die Mitnahme eines Warndreiecks sowie eines Verbandskastens. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Bei Überschreitung kann der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug sicher gestellt werden. Gurtpflicht besteht für alle Sitzplätze.
Kinder bis zu 12 Jahren müssen hinten sitzen. Seit dem 17.04.2007 besteht die gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge.
Bei Unfällen muß man grundsätzlich die örtliche Polizei benachrichtigen (Tel.: 997). Für spätere Schadensregulierung unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls verlangen. Telefonieren per Handy ist während der Fahrt verboten. Freisprechanlage ist erlaubt. Für Verkehrsvergehen kann die Polizei Strafen zwischen 5 und 500 Zloty festlegen. Strafen können von ausländischen Fahrern in bar verlangt werden.
Um die Aufnahme eines Unfallschadens zu erleichtern, sollte der einheitlich gestaltete „Europäische Unfallbericht“ mitgeführt werden, der meist kostenlos zusammen mit einer Broschüre mit verschiedenen Übersetzungen und Ausfüllhilfen bei den Versicherungsgesellschaften und Automobilclubs in Deutschland erhältlich ist.

Straßenverhältnisse
Polen verfügt über ein weit verzweigtes Straßennetz. Der Zustand der Hauptverbindungsstraßen ist überwiegend gut. Es kann gelegentlich vorkommen, daß auf Nebenstrecken Radfahrer, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Pferdefuhrwerke mit schlechter Beleuchtung unterwegs sind.

Kraftstoff
In Polen gibt es ein dichtes Netz von Tankstellen polnischer und internationaler Firmen (z.B. Orlen, BP und Shell). Sie bieten bleifreies Benzin mit 95 und 98 Octan, erkennbar an der grünen Schrift an den Zapfsäulen, sowie bleifreies Benzin für Autos ohne Kat (U 95) und Dieselkraftstoff (ON).
Die meisten Tankstellen haben an Werktagen zwischen 6 und 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 17 Uhr geöffnet, an wichtigen Fernverkehrsstraßen und in größeren Städten sind Tankstellen rund um die Uhr offen. Auch Autogas („Gaz“ bzw. LPG) ist an vielen Tankstellen erhältlich; Es wird auch Biodiesel angeboten.
Kreditkarten werden teilweise zur Bezahlung akzeptiert.
Die Preise sind günstiger als in Deutschland. Die Benzinpreise schwanken regional abhängig um ± 10 Cent um die angegebenen Mittelwerte (Stand: 30.11.2007):

Kraftstoff (dt.)

Kraftstoff
(landessprachlich)

Oktan

Liter-Preis
(ca. in PLN)

Liter-Preis
(ca. in EUR)

Bleifrei Super

Benzyna bezolowiowa 95

95

4,45 PLN

1,24 €

Bleifrei Super Plus

Benzyna bezolowiowa 98

98

4,69 PLN

1,30 €

Diesel

Olej Napedowy/ON

-

4,27 PLN

1,19 €

Maut (Straßenbenutzungsgebühren)
Von Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Personenbeförderungsfahrzeugen wird eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben.
Für Dienstleistungen mit im Ausland angemeldeten Bussen in Polen muß Beförderungssteuer (sog. Pauschalsteuer) beim Zollamt an der Grenze entrichtet werden. Sie beträgt 25 PLN pro beförderte Person pro Woche. Eine Befreiung von dieser Steuer ist auch bei Fahrten für humanitäre Zwecke nicht möglich.

Die Autobahn A4 von Kattowitz nach Krakau (61 km) ist mautpflichtig.
Die Gebühren betragen:

  • für Pkw bis 3,5 t (einschl. Anhänger), Minibus und Wohnmobile 10 Polnische Zloty (PLN) und
  • für Pkw über 3,5 t mit Anhänger, Busse und Lkw 20 PLN.

Für Teilstrecken werden 50 Prozent der Beträge erhoben.
Die Gebühren können nur mit Polnischen Zloty (PLN) bezahlt werden.

Für das fertiggestellte Teilstück der Autobahn A 2 Frankfurt (Oder) - Warschau, zwischen den Orten Wrzesnia uns Konin (östlich von Posen), wird eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben:

  • für Pkw bis 3,5 t (einschl. Anhänger), Minibus und Wohnmobile 10 Polnische Zloty (PLN) und
  • für Pkw über 3,5 t mit Anhänger, Busse und Lkw 37 PLN.

Zahlungsmittel
Die polnische Währung ist der Polnische Zloty (PLN).
Ungefährer Wechselkurs: (Stand: 30.11.2007)
1,00 PLN = 0,27 EUR
1,00 EUR = 3,60 PLN
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist in der EU in Höhe von 10.000 Euro oder mehr deklarationspflichtig.
Ein Zloty entspricht 100 Groszy. Es gibt Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20, 50 Groszy sowie 1, 2 und 5 Zloty, ferner Banknoten zu 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Zloty.
Reisende können bei Banken, in Wechselstuben (Kantor) sowie in größeren Hotels und Reisebüros Geld wechseln. Banken haben in der Regel montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr und samstags von 7.30 bis 14 Uhr geöffnet. Mit der ec-/Maestro-Karte und persönlicher Geheimnummer (PIN) kann man an Geldautomaten Polnische Zloty abheben.
Gängige Kreditkarten werden in den meisten Hotels, in vielen Restaurants sowie in vielen größeren Geschäften sowie bei Autovermietern akzeptiert.
Für die Bargeldbeschaffung am Geldautomaten empfiehlt sich die POSTBANK SparCard, mit der bis zu 10 Auszahlungen pro Jahr an Geldautomaten mit „VISA PLUS“-Akzeptanzsymbol entgeltfrei sind.

Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland. Es gilt wie in Deutschland die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) bzw. Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

Zollvorschriften
Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.
EINFUHR aus Polen nach Deutschland:
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Für die private Verwendung gelten folgende Richtmengen: 10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.
Nach dem Entfall der Personen- und Zollkontrollen an den Grenzen gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen.
Da Polen bis 2008 deutlich günstigere Steuersätze bei Tabakwaren haben wird, ist die zollfreie Einfuhr wie bisher bis zum 31.12.2008 auf 200 Zigaretten pro Person ab 17 Jahren beschränkt. (Für Bewohner grenznaher Gemeinden, Grenzarbeiter und Berufspendler gilt die strengere Grenze von 40 Zigaretten.)
AUSFUHR aus Polen nach Deutschland: Es bestehen die folgenden strengen Ausfuhrbestimmungen:
Die Ausfuhr von Gegenständen (z.B. Kunstwerke, Antiquitäten, Bücher, Schmuck, Möbel u.a.), die vor dem 09. Mai 1945 hergestellt wurden, ist grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau (Warszawa) möglich.
Der Abschluß eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren (Zoll) für eine Verschrottung in Polen anfallen könnten.
Desweiteren könnten bei einem Diebstahl des Fahrzeuges sehr hohe Gebühren für die nachträgliche Verzollung anfallen.

Achtung! Alle Angaben sind ohne jegliche Gewähr für die Richtigkeit.


 

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Erste Version vom 06.05.2002, letzte Aktualisierung am 13.07.2008.