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Vertreibung der Deutschen aus
der Grafschaft Glatz (Schlesien)

 

 

Sie finden hier die Texte der folgenden Dokumente zu den Rechten der Heimatvertriebenen:

Rechtsverwahrung der Vertretung der vertriebenen Schlesier aus der Grafschaft Glatz
Charta der deutschen Heimatvertriebenen
Deklaration zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen

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Dokumente zu den Rechten der Heimatvertriebenen
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Rechtsverwahrung
der Vertretung der vertriebenen Schlesier aus der Grafschaft Glatz

I

Nach der jüngsten politischen Entwicklung besteht die Gefahr, daß der Bundestag und die neu gewählte Volkskammer eine Erklärung zur "polnischen Westgrenze" des Inhalts abgeben, daß beide Parlamente für die Bundesrepublik Deutschland und die DDR einen Verzicht auf die von Polen verwalteten Ostgebiete des Deutschen Reichs aussprechen. Von einer solchen Verzichtserklärung wäre auch unsere Heimat, die Grafschaft Glatz in Schlesien, betroffen. Es ist nicht erkennbar, inwieweit beide Regierungen die Zustimmung der Betroffenen zu einem völkerrechtlich verbindlichen Verzicht auf die Ostgebiete des Deutschen Reichs einzuholen gedenken. Ebenso ist nicht erkennbar, wie die gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1983 fortbestehenden Eigentumsansprüche der Ostdeutschen geregelt werden sollen.

II

Die Grafschaft Glatz in Schlesien ist ein Teil Deutschlands. Die Republik Polen hat weder einen rechtlichen, historischen, moralischen noch wie auch immer gearteten Anspruch auf dieses seit Jahrhunderten rechtmäßig von Deutschen bewohnte und gestaltete Land. Die faktische Annexion unserer Heimat wie der gesamten Ostgebiete Deutschlands ist ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Annexionsverbot und steht im Widerspruch zu der Atlantik-Charta vom 14. August 1941. Sie ist auch durch die Verträge von Moskau und Warschau vom 12. August und 7. Dezember 1970 nicht rechtens geworden. Die gewaltsame Vertreibung, die wir und nahezu alle Deutschen aus den Ostgebieten des Reiches erlitten haben, ist ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts, wie sie bereits in der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 ihren Niederschlag gefunden haben und in Artikel 49 des "Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten" vom 12. August 1949 ausdrücklich normiert worden sind.
Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts und des Rechts auf die Heimat verstößt u. a. gegen

  • die Atlantik-Charta vom 14. August 1941, die Art. 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945, die Art. 1 der beiden internationalen Menschenrechtskonventionen vom 19. Dezember 1966 und steht im Widerspruch zu
  • Art. 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, den Entschließungen der Vollversammlung der Vereinten Nationen über Kolonialismus und Selbstbestimmung vom 14. Dezember 1960 und über die völkerrechtlichen Prinzipien für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten vom 24. Oktober 1970, dem Prinzip VII in Korb 1 der KSZE-Schlußakte vom 1. August 1975.

III

Als die demokratisch gewählte Vertretung der aus der Grafschaft Glatz vertriebenen Schlesier in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) und in dem Bewußtsein unserer Verantwortung vor dem Vätererbe und der Geschichte legen wir hiermit vor aller Offentlichkeit gegen die andauernde Annexion der angestammten, rechtmäßigen Heimat aller Grafschaft Glatzer durch die Republik Polen und die andauernde Vorenthaltung unseres Eigentums

Rechtsverwahrung

ein.

WIR erklären, daß wir das uns und damit dem deutschen Volk durch willkürliche Gewalt angetane Unrecht der brutalen Vertreibung und entschädigungslosen Enteignung nicht hinzunehmen bereit sind.
WIR fordern das Selbstbestimmungsrecht für alle Vertriebenen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches und ihre Nachkommen analog der Gibraltar-Abstimmung im Jahre 1965.
WIR bitten die Führung des Bundes der Vertriebenen und die reichsdeutschen Landsmannschaften in der Bundesrepublik Deutschland, den Internationalen Gerichtshof anzurufen, damit den deutschen Heimatvertriebenen und ihren Nachkommen das Selbstbestimmungsrecht gewährt und ihre Eigentumsrechte im deutschen Osten gesichert werden.
WIR warnen die Regierenden vor einem erneuten Ungeist eines Diktats, vergleichbar mit dem Diktat von Versailles, in dem die Geschichtswissenschaft heute eine wesentliche Mitursache für die politische Entwicklung ab 1933 und die Katastrophe des 2. Weltkrieges sieht. Völkerrechtliche Festlegungen aufgrund von erzwungenen bedingungslosen Kapitulationen und Friedensdiktate anstelle von Verhandlungen haben sich in der Geschichte noch nie - auch für den Sieger nicht - bezahlt gemacht.
WIR lehnen es ab, diese Unrechtsgrenze an Oder und Neiße - sollte uns das Selbstbestimmungsrecht vorenthalten werden - als rechtmäßig anzuerkennen. Die Anerkennung dieser Linie als rechtmäßig würde bedeuten, daß auch die Vertreibung und die Vertreibungsverbrechen als rechtmäßig anzusehen wären.
WIR bekennen uns zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 und zur Deklaration zur Charta vom 6. August 1960 sowie zu einem gerechten Ausgleich mit dem polnischen Volk in einem künftig freien Europa ohne Grenzen.

Nichts ist endgültig geregelt, es sei denn, es ist gerecht geregelt.
(Abraham Lincoln)

Castrop-Rauxel, den 5. Mai 1990
Die 33 Delegierten der Heimatgruppe Grafschaft Glatz/Schlesien e. V.

 

Unterschriften der Delegierten

Wilhelm Langer (Neuwaltersdorf)

Dr. Günter Kroner (Bad Reinerz)

Peter Großpietsch (Glatz)

Paul Vogel (Gabersdorf)

Heinz Blaser (Nd. Hannsdorf)

Alfred Staude (Glatz)

Dr. Hans Bönsch (Königshain)

Franz Stein (Ullersdorf)

Alfred Finger (Glatz)

Roman Schirdewahn (Glatz)

Heinz Alich (Glatz)

Angela Gauglitz (Wölfelsdorf)

Gerhard Veith (Bad Landeck)

Horst Gebauer (Habelschwerdt)

Cäcilia Raschper (Lichtenwalde)

Werner Taubitz (Habelschwerdt)

Klemens Gründel (Krotenpfuhl)

Stefan Heinze (Heinzendorf)

Richard Rupprecht (Schönau b. Mittelwalde)

Siegfried Stumpf (Wölfelsgrund)

Paul Menzel (Wünschelburg)

Ludwig Adelt (Langenbrück)

Johannes Güttler (Bad Landeck)

August Hähnel (Schlegel)

Georg Hoffmann (Neurode)

Werner Niesel (Wünschelburg)

Alfons Polten (Hausdorf)

Hubert Hübner (Falkenberg)

Gisela Dickes-Pelz (Neurode)

 

Bernhard Hasler (Obersteine)

Erika Krol (Hausdorf)

 

Horst Volkmer (Kunzendorf)

Gerhard Gottschlich (Neurode)

 

zusätzlich:

 

 

Franz Jung (Gläsendorf)
Großdechant und Kanonischer Visitator für Priester und Gläubige aus der Grafschaft Glatz als Vertreter der kath. Kirche in der Delegiertenversammlung

Dr. Bernhard Geisler (Habelschwerdt)
Mitunterzeichner der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950

Ernst Haesner (Wünschelburg)
Pfarrer, Vertreter der Evangelischen Kirche in der Delegiertenversammlung

 


 

Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.

  1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.
  2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.
  3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.

Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge aufdieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat trennen bedeutet, ihn im Geiste töten.
Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird. Solange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen geläuterten Formen verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken. Darum fordern und verlangen wir heute wie gestern:

  1. Gleiches Recht als Staatsbürger, nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags
  2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes
  3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes
  4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas. Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden. Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht.

Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.
Wir rufen die Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.

Stuttgart, 5. August 1950

 


 

Deklaration zur
Charta der deutschen Heimatvertriebenen
vom 5. August 1950

Vor zehn Jahren, als noch niemand voraussehen konnte, was aus Deutschland und aus uns deutschen Heimatvertriebenen würde, haben wir in unserer Charta - von unseren erwählten Vertretern unterzeichnet und verkündet - vor Gott und der Welt erklärt, was wir erlebten, was wir dachten und was wir erstrebten.
Millionen Menschen mußten zu dieser Zeit noch um die einfachsten und im Leben des einzelnen doch entscheidenden Dinge bangen und kämpfen, um ein Dach über dem Kopf, um Arbeit, um Brot.
Die geistig-moralische Not jener Zeit seit 1945, das soziale und wirtschaftliche Chaos, in das wir, unseres eigenen Willens beraubt, hineingetrieben wurden, ließen uns nicht verzweifeln. Wir wurden nicht zum sozialen Sprengkörper im politischen Spannungsfeld Europas.
Die Prüfungen und das Leid, das wir - wie heute Millionen Menschen anderer Völker - tragen mußten, prägten die festen, unverrückbaren Grundlagen unserer damaligen und gegenwärtigen Haltung.
Wir wollen auch jetzt und künftig wie ehedem in die Heimat zurück. Wir sehen keinen Anlaß, unsere Haltung zu ändern, um so mehr, als wir glauben, die Pflichten, die wir in der Charta auf uns nahmen, nach bestem Wissen und Gewissen beim Wiederaufbau Deutschlands und Europas erfüllt zu haben.
Wir anerkennen die Leistung des deutschen Volkes im Überwinden der Notstände. Sie stellt aber keineswegs die abgeschlossene Erfüllung der von uns vor zehn Jahren erhobenen sozialwirtschaftlichen Forderungen dar.
Dem in manchem hektischen wirtschaftlichen Aufstieg der Bundesrepublik, den wir zwar als Lebensmöglichkeit der Bevölkerung würdigen, stehen wir kühl gegenüber, weil wir auch dessen Schattenseiten deutlich erkennen.
Die Not unserer Tage wird besonders klar an der noch immer nicht überwundenen Zerreißung Deutschlands, an der Unfreiheit unserer Schwestern und Brüder jenseits des Eisernen Vorhangs und an der Tatsache, daß noch immer mehr als hundert Millionen Menschen anderen Volkstums ostwärts von Deutschlands Grenzen wehrlos einem Terrorregime ausgeliefert sind.
In der Charta erklärten wir ein geeintes Europa, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, als eines unserer grundlegenden Ziele. Heute wissen wir, daß dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn das in den Satzungen der Vereinten Nationen proklamierte Selbstbestimmungsrecht ohne Einschränkung allen Völkern zugestanden wird.
Wir bekennen uns daher heute erneut und feierlich zu den vor zehn Jahren in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen aufgestellten Grundsätzen. Um ihrer Verwirklichung willen müssen wir heute fordern:

  1. Das durch das internationale Recht und die Satzung der Vereinten Nationen verbürgte Selbstbestimmungsrecht hat für alle Völker zu gelten, also auch für das deutsche Volk. Seine Verwirklichung darf nicht Interessen anderer Staaten geopfert werden. Jedes Volk in der Welt muß das Recht haben, in voller Freiheit seine eigenen Werte zu bewahren, zu entwickeln und dadurch seinen Beitrag zur Kultur der Menschheit zu leisten.
  2. Die Wiedervereinigung aller durch Willkür und Gewalt voneinander getrennten Teile Deutschlands ist trotz aller Hemmungen und trotz aller Widerstände herbeizuführen. Dafür einzutreten und einzustehen, ist den deutschen Heimatvertriebenen ernsteste Verpflichtung.

In diesen Grundsätzen erblicken die deutschen Heimatvertriebenen die wichtigste Voraussetzung für einen dauerhaften und beglückenden Frieden in der Welt. Nur in ihm können sich Freiheit und Würde des Menschen behaupten. Ihm zu dienen, ist unser aller Aufgabe.

Stuttgart, 6. August 1960

 

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Erste Version vom 17.03.2000, letzte Aktualisierung am 12.06.2015.