Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages
Einen gemeinsamem Vorschlag haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. in der Sitzung des Kulturausschusses am 22. März für eine Empfehlung an das Plenum zum "Erhalt eines Mahnmals gegen Flucht und Vertreibung" eingebracht. Dieser Empfehlung schlossen sich auch die Abgeordneten der PDS an.
In der nun einvernehmlich abgestimmten Beschlussempfehlung heißt es:
"Der Deutsche Bundestag sieht in Flucht und Vertreibung von Millionen Mitbürgerninnen und Mitbürger aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und den deutsch besiedelten Regionen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa am Ende des Zweiten Weltkrieges eine Schicksalserfahrung, aus der der Auftrag erwächst, gemeinsam ein freiheitliches Europa zu gestalten.
Der Bundestag schließt sich in einer in der 13. Legislaturperiode ergangenen Empfehlung der Enquete-Kommission ‘Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit‘ an, im Erhalt des Denkmals für die Opfer von Flucht und Vertreibung am Theodor-Heuss-Platz in Berlin eine gesamtstaatliche Aufgabe zu sehen. Er fordert daher die Bundesregierung auf, anlässlich des 50. Jahrestages der Charta der Deutschen Heimatvertriebenen den Erhalt des Denkmals in würdiger Form anteilig zu gewährleisten."
In der Diskussion betonte die F.D.P. noch einmal, es sei ganz wichtig, diese Beschlussempfehlung einvernehmlich anzunehmen bzw. abzustimmen. Auch die Union betonte, die Einigkeit im Kulturausschuss sei wichtig; deshalb habe sie ihren Antrag zur Errichtung eines Mahnmals gegen Flucht und Vertreibung (14/2241) zurückgezogen. Nachdem man sich inzwischen vom Wortlaut des Textes am Mahnmal informiert habe, werde mündlich zur schriftlichen Beschlussempfehlung angeregt, im Rahmen der gestalterischen Arbeiten zum Erhalt des Mahnmals deutlicher auf den Zweck eines Mahnmals gegen Flucht und Vertreibung hinzuweisen, da die in Stein geschlagene Schrift sich dem Betrachter nur sehr mühsam erschließe. Der Staatsminister für Kultur, Michael Naumann (SPD), bestätigte, in Abstimmungsgesprächen mit dem Senat von Berlin seien die Mittel für eine würdige Gestaltung und Erhaltung des Mahnmals bereits vereinbart, sodass einer baldigen Umsetzung nichts mehr im Wege stehe.
aus: "BLICKPUNKT Bundestag" Nr. 3/2000, S. 32
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Erste Version vom 08.01.2000, letzte Aktualisierung am 17.11.2001.